(Grundsatzbestimmung) Als Sonderformen können Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der englischsprachigen Ausbildung geführt werden, wobei die musische oder sportliche Ausbildung auch englischsprachig geführt werden kann.
Zeugnisformularverordnung
§ 2
… 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes , BGBl. Nr. 242/1962, oder an einer Mittelschule, die als Sonderform gemäß § 21f des Schulorganisationsgesetzes unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung geführt wird, oder einer allgemeinbildenden höheren Schule, die als Sonderform gemäß § 37 Abs. 5 des Schulorganisationsgesetzes…
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