(1) Die Sozialbetrugsbekämpfung obliegt den in diesem Gesetz aufgezählten Behörden oder Einrichtungen (im Folgenden Kooperations- und Informationsstellen genannt) im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs.
(2) Als Kooperationsstellen im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten
1. das Amt für Betrugsbekämpfung und die Abgabenbehörden,
2. der Träger der Krankenversicherung im Sinne des § 23 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 (im Folgenden Träger der Krankenversicherung),
3. die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse,
4. die Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH,
5. die Sicherheitsbehörden,
6. das Arbeitsmarktservice und
7. die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.
(3) Als Informationsstellen im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten
1. die Bezirksverwaltungsbehörden,
2. die Gewerbebehörden und
3. die Arbeitsinspektion.
(Anm.: Z 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 108/2024)
SBBG · Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz
§ 3 Kooperations- und Informationsstellen
…2. Abschnitt Behördenkooperation Kooperations- und Informationsstellen § 3. (1) Die Sozialbetrugsbekämpfung obliegt den in diesem Gesetz aufgezählten Behörden oder Einrichtungen (im Folgenden Kooperations- und Informationsstellen genannt) im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs. (2) Als…
§ 12 Inkrafttreten
… 12. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. (2) Die Überschrift zu § 5, § 5 Abs. 3, 4, 6 und 7 sowie § 8 Abs. 10 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. …
SBBDB-VO · Zeitpunkt der Aufnahme der Sozialbetrugsdatenbank sowie die nähere Vorgangsweise bei der Verarbeitung von Daten
§ 2
… 2 SBBG genannten Datenarten sind wie folgt zu erfassen: 1. Sonstige Geschäftszahl: Anzuführen sind die Geschäftszahlen der einzelnen Kooperations- und Informationsstellen gemäß § 3 SBBG sowie der Staatsanwaltschaften, einschließlich der Vor- und Nachzahlen. 2. Betriebssitz: Dieser umfasst neben der Anschrift auch alle verfügbaren Kontaktdaten (wie Telefonnummern, E-Mail, Homepage) des…
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