(1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen Förderungsrichtlinien für die näheren Bestimmungen zur Gewährung und Abwicklung der Förderungen zu erlassen. Bis spätestens vier Wochen nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes hat die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen Entwurf der Förderungsrichtlinien bei der Europäischen Kommission zur beihilfenrechtlichen Genehmigung anzumelden.
(2) Die Förderungsrichtlinien haben insbesondere weiterführende Regelungen zum Förderungsverfahren, zu den Voraussetzungen für den Erhalt der Förderungen, zu den Gründen der Einstellung und Rückforderung von Förderungen sowie zu den Aufzeichnungs- und Nachweisverpflichtungen zu enthalten.
Rückverweise
SAG 2022 · Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022
§ 5 Abwicklungsstelle; Ansuchen und Fristen
…die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) betraut. Ansuchen auf Förderung des Ausgleichs der indirekten CO2 Kosten sind ab dem Datum des Inkrafttretens der Förderungsrichtlinien (§ 9) bis spätestens 30. September 2023 bei der Abwicklungsstelle einzubringen.…
§ 8 Einstellung und Rückforderung der Förderung
…1) In den Förderungsrichtlinien (§ 9) sind die Gründe und Regelungen für die Einstellung und Rückforderung der Förderung festzulegen. Die Einstellung oder Rückforderung der Förderung ist jedenfalls für den Fall vorzusehen…
§ 7 Förderungsverfahren, Förderungsvertrag
…1) Die Förderungsansuchen sind gemäß den jeweiligen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und den Förderungsrichtlinien (§ 9) von der Abwicklungsstelle zu prüfen. Vom förderungswerbenden Unternehmen ist in jenen Fällen, in denen die Abwicklungsstelle zu einem vom Förderungsansuchen abweichenden Förderungsvorschlag kommt, eine ergänzende…
§ 6 Förderungsvoraussetzungen
…1) Die Gewährung einer Förderung nach diesem Bundesgesetz setzt voraus, dass den Anforderungen der Förderungsrichtlinien (§ 9) entsprochen wird. Insbesondere ist das förderungswerbende Unternehmen zu verpflichten, ein Energieaudit im Sinne des Artikel 8 der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, ABl…