§ 5 Abwicklungsstelle; Ansuchen und Fristen
In Kraft seit 15. Juni 2023
Up-to-date
Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) betraut. Ansuchen auf Förderung des Ausgleichs der indirekten CO2 Kosten sind ab dem Datum des Inkrafttretens der Förderungsrichtlinien (§ 9) bis spätestens 30. September 2023 bei der Abwicklungsstelle einzubringen.
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