RStDG
Gliederung
ARTIKEL III Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter
1. TEIL Dienstrecht
I. ABSCHNITT Richterlicher Vorbereitungsdienst
§ 5 Pflichtenangelobung des Richteramtsanwärters
Der Richteramtsanwärter hat bei Antritt seines Dienstes beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes folgende Pflichtenangelobung zu leisten:
Ich gelobe, daß ich die in der Republik Österreich geltende Rechtsordnung unverbrüchlich beachten und meine ganze Kraft in den Dienst der Republik stellen werde.
§ 5 RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 5 Pflichtenangelobung des Richteramtsanwärters
…§ 5. Der Richteramtsanwärter hat bei Antritt seines Dienstes beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes folgende Pflichtenangelobung zu leisten: Ich gelobe, daß ich die in der Republik Österreich geltende…
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