§ 124 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Disziplinaruntersuchung — RStDG
Gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes, durch den die Einleitung der Disziplinaruntersuchung ohne Zustimmung des Disziplinaranwaltes abgelehnt wird, kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben.
§ 124 RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 124 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Disziplinaruntersuchung
…Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Disziplinaruntersuchung § 124. Gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes, durch den die Einleitung der Disziplinaruntersuchung ohne Zustimmung des Disziplinaranwaltes abgelehnt wird, kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof…
Rückverweise