Gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes, durch den die Einleitung der Disziplinaruntersuchung ohne Zustimmung des Disziplinaranwaltes abgelehnt wird, kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben.
Rückverweise
…als unzulässig zurückzuweisen, weil ausschließlich dem einem solchen Vorgehen nach § 123 Abs 4 RStDG nicht zustimmenden Disziplinaranwalt eine Beschwerdelegitimation zukommt (§ 124 RStDG).…
…9. Februar 2024 eingebrachte Eingabe nicht weiter behandelt wird. [2] Die dagegen erhobene Beschwerde des Anzeigers ist nicht zulässig. [3] Nach § 124 RStDG steht nur dem Disziplinaranwalt die Beschwerde an den Obersten Gerichtshof gegen einen Beschluss zu, mit dem das Disziplinargericht die Einleitung des Disziplinarverfahrens abgelehnt hat (RS0072693…
…1. März 2023 eingebrachte Eingabe nicht weiter behandelt wird. [2] Die dagegen erhobene Beschwerde des Anzeigers ist nicht zulässig. [3] Nach § 124 RStDG steht nur dem Disziplinaranwalt die Beschwerde an den Obersten Gerichtshof gegen einen Beschluss zu, mit dem das Disziplinargericht die Einleitung des Disziplinarverfahrens abgelehnt hat (RIS…
…nicht geeignet erachtet werden können, daraus disziplinarrechtlich relevante Vorwürfe abzuleiten. RECHTSMITTELBELEHRUNG: Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig (§ 170 NO iVm § 124 RStDG (e contrario)).…
…1 NO). Im Einleitungsbeschluss gegenüber dem Abtretungsbeschluss nicht aufgenommene Beschuldigungspunkte sind Gegenstand einer dem Disziplinaranwalt eingeräumten Beschwerde (§ 170 Abs 1 [§ 124 RStDG] NO), die Entscheidung ist demnach insoweit der Rechtskraft fähig. Dem Disziplinaranwalt steht nämlich auch Beschwerde gegen die Ablehnung von ihm beantragter Ausdehnung der Disziplinaruntersuchung auf…
…Dementsprechend war spruchgemäß zu entscheiden. RECHTSMITTELBELEHRUNG: Gegen diese Entscheidung kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben (§ 170 NO iVm § 124 RStDG). Diese ist binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung beim Oberlandesgericht einzubringen (§ 170 NO iVm § 164 Abs 1 zweiter Satz…
§ 169 Abs 1 NO). Im Einleitungsbeschluss gegenüber dem Abtretungsbeschluss nicht aufgenommene Beschuldigungspunkte sind Gegenstand einer dem Disziplinaranwalt eingeräumten Beschwerde (§ 170 Abs 1 [§ 124 RStDG] NO), die Entscheidung demnach insoweit der Rechtskraft fähig. Dem Disziplinaranwalt steht nämlich auch Beschwerde gegen die Ablehnung von ihm beantragter Ausdehnung der Disziplinaruntersuchung auf neue…