RPG
Gliederung
I. ABSCHNITT Gerichtspraxis
§ 21 Ersatz von Übergenüssen und Verjährung
Der Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen (Übergenüsse), die Verjährung des Anspruches auf Leistung und des Rechtes auf Rückforderung zu Unrecht entrichteter Leistungen bestimmen sich nach den §§ 13a und 13b des Gehaltsgesetzes 1956.
§ 23 RPG · RPG · Raumplanungsgesetz
§ 23 § 23*) Änderung
…Gemeinde verlangen, dass das Grundstück eingelöst wird. Der Einlösungsantrag ist schriftlich innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Grundeigentümer von der beabsichtigten Umwidmung verständigt wurde (§ 21 Abs. 4), zu stellen. Wird ein solcher Antrag gestellt, so hat die Gemeinde oder der Rechtsträger, der die der Widmung entsprechende Bebauung zu errichten beabsichtigt…
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