Der Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen (Übergenüsse), die Verjährung des Anspruches auf Leistung und des Rechtes auf Rückforderung zu Unrecht entrichteter Leistungen bestimmen sich nach den §§ 13a und 13b des Gehaltsgesetzes 1956.
Rückverweise
…Der Umweltbericht wurde vor der Beschlussfassung zur Erlassung des FWPl 08112016 einer eingehenden Prüfung durch die einzubeziehenden Amtssachverständigen unterzogen und in der Folge gem §21 RPG aufgelegt. Das umfassende Verfahren und dessen Ergebnis belegen, dass eine ausreichende und schlüssige Interessenabwägung im Sinne des §3 RPG als Voraussetzung für die Erlassung…
…in der Plandarstellung ist nicht möglich. Auch andere Grundstücksnummern kommen mehrmals in der Aufstellung vor, ohne irgendwelchen Bezug zum Plan. 4.6 Weitere Bedenken Gem §21 Abs3 RPG sind eingelangte Änderungsvorschläge (von Gemeindebürgern oder Eigentümern von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht) und Äußerungen der im Abs2 genannten Stellen der Gemeindevertretung vor…
…I. 1. Der vierte Satz des §14 Abs5 des Gesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz-RPG.), Vorarlberger LGBl. Nr. 15/1973, in der Fassung LGBl. Nr. 27/1993, war verfassungswidrig. 2. §14 Abs7 des Gesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz-RPG…
…Maßnahme zunächst eine Umlegung erforderlich. Mit Bescheid der Landesregierung vom 20.11.2013, Zl. Vlla-62.20.44, wurde die Umlegung 'Wallenmahd IV' gemäß §48 des Raumplanungsgesetzes (RPG) genehmigt. Das Umlegungsgebiet erfasste ua die Grundstücke GST NRN 21239, 21240, 21242 und 21243, deren Widmung nunmehr vom Landesvolksanwalt im vorliegenden Verfahren beim Verfassungsgerichtshof…
…Siedlungsränder) und litg (Vermeidung unnötigen motorisierten Individualverkehrs) des RPG idF LGBl 39/1996. Ein solcher Mehrwert im Vergleich zu den §§23 iVm 21 RPG ist aber gerade der Sinn des §7 Abs1 RPG. Daher folgt auch aus dem Zweck des §7 Abs1 RPG, dass die Grünzonenverordnung nicht…
…dass die ordentliche Revision zulässig sei. Es führte zur rechtlichen Beurteilung aus, es könne nicht zweifelhaft sein, dass die Bestimmung des § 21 RPG den Zweck habe, den Liegenschaftseigentümer vor den mit der Änderung eines Flächenwidmungsplans verbundenen Vermögensnachteilen zu schützen. Diese Bestimmung wolle verhindern, dass die betroffene Liegenschaft durch…
…jene, deren Belange durch die Änderung des Flächenwidmungsplanes wesentlich berührt werden, begrenzt werden." Zum Unterschied von der Neuerlassung eines Flächenwidmungsplanes ist eine Planauflage gemäß §21 RPG nach vorheriger Beschlussfassung des Entwurfs einer Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht erforderlich, wenn die betroffenen Grundeigentümer vor der Beschlussfassung nachweislich darüber in Kenntnis gesetzt wurden und…
…ein solches Ausmaß annehme, daß der Gebietscharakter beispielsweise eines Wohngebietes verloren gehe und das Gebiet in Wahrheit zum Mischgebiet werde, hätte der Verordnungsgeber gemäß §21 RPG eine Änderung des Flächenwidmungsplanes vorzunehmen. Die Anzahl der bestehenden Widmungen auf Grund des Punktes 3 der Verbalbestimmungen erreiche aber in Dornbirn nach den von der…
…genannten Anträge sind beim Verfassungsgerichtshof zu G425/97, G458/97 und G483/97 protokolliert. 2.1. Mit ArtXXXI des BG BGBl. I 61/1997 wurde das Rechtspraktikantengesetz (RPG), BGBl. 644/1987 idF BGBl. 628/1991, geändert. Das Bundesgesetzblatt wurde am 30. Juni 1997 ausgegeben. Die angefochtenen Bestimmungen lauten: "1. ... '(2) In der Fassung…
…in eventu die Z7 des ArtXXXI des genannten Bundesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit ihres Inhalts aufzuheben. 2.1. Mit ArtXXXI des BG, BGBl. I 61/1997, wurde das Rechtspraktikantengesetz (RPG), BGBl. 664/1987 idF BGBl. 628/1991, geändert. Das Bundesgesetzblatt wurde am 30. Juni 1997 ausgegeben. Die angefochtenen Bestimmungen lauten: "1. ... 2. Im §17…
…verpflichtet. Das Unterlassen dieser Revision selbst macht den Flächenwidmungsplan noch nicht rechtswidrig, sondern lediglich das Vorliegen von Umständen, welche die Änderung des Flächenwidmungsplanes nach §21 Abs1 RPG zur Pflicht machen. Derartige Umstände vermochte der Verfassungsgerichtshof nicht zu erkennen. 6. Das Verfahren hat auch nicht ergeben, daß der Beschwerdeführer in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten…
…auf die bereits aufgezeigte Begrenztheit von besonderer Bedeutung, sodaß bei Abwägung aller für die Raumplanung maßgebenden Interessen im gegenständlichen Fall die Umwidmung iS des §21 RPG befürwortet werden konnte." 1.3. Auch die Vorarlberger Landesregierung gab eine schriftliche Äußerung ab, in der sie für die Abweisung des Antrags des Landesvolksanwalts eintrat und…
bloßer Rechenfehler bei der Summierung der Gesamtflächen lässt keinen Zweifel am Inhalt der Verordnung aufkommen. Weiters stellt es keinen Kundmachungsmangel dar, wenn im gemäß §21 Abs1 RPG aufgelegten Entwurf des Flächenwidmungsplanes keine Tabelle mit der Angabe der einzelnen Grundstücksnummern enthalten war, zumal eine solche Darstellung im aufgelegten Entwurf im konkreten Fall nicht…