G73/10—VfGH Entscheidung
01. Dezember 2010
…alle übrigen Beamte. Die erste Gruppe erhält als Zuteilungsgebühr 75% der Tages- und Nächtigungsgebühr, die zweite Gruppe 50% und die dritte Gruppe 25%. Gemäß §74 RGV 1955 ist diese Bestimmung auch auf Vertragsbedienstete anzuwenden. Eine Kinderzulage nach §4 Abs1 Gehaltsgesetz 1956 gebührt für eheliche, legitimierte und uneheliche Kinder, Wahlkinder und…