§ 74 Vertragsbedienstete — RGV
Dieses Bundesgesetz ist – mit Ausnahme des § 27 Abs. 2 – auch auf die Vertragsbediensteten nach § 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 anzuwenden.
§ 74 RGV · RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
§ 74 Vertragsbedienstete
…III. HAUPTSTÜCK Vertragsbedienstete § 74. Dieses Bundesgesetz ist – mit Ausnahme des § 27 Abs. 2 – auch auf die Vertragsbediensteten nach § 1 des Vertragsbedienstetengesetzes …
…alle übrigen Beamte. Die erste Gruppe erhält als Zuteilungsgebühr 75% der Tages- und Nächtigungsgebühr, die zweite Gruppe 50% und die dritte Gruppe 25%. Gemäß §74 RGV 1955 ist diese Bestimmung auch auf Vertragsbedienstete anzuwenden. Eine Kinderzulage nach §4 Abs1 Gehaltsgesetz 1956 gebührt für eheliche, legitimierte und uneheliche Kinder, Wahlkinder und unter…
…das Erstgericht richtig berechnet, sodass der Klägerin in dieser Hinsicht keine Ansprüche zustünden. Der Anspruch auf Reisekosten sei nach der RGV zu beurteilen (§ 74 RGV). Nach § 10 Abs 2 RGV erhalte der öffentliche Bedienstete für die Benützung eines eigenen Kraftfahrzeugs eine besondere Entschädigung nur dann, wenn die…
…Die Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen, in eventu ihr keine Folge zu geben. [10] Die Revision ist zulässig, jedoch nicht berechtigt . 1. Folgende Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV) sind hier maßgeblich: [11] Gemäß § 2 Abs 3 RGV liegt eine Dienstzuteilung im Sinne dieser Verordnung vor, wenn ein Beamter an einem…
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