RGV
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK Gemeinsame Bestimmungen
ABSCHNITT VIII Rechnungslegung
§ 65 Wasserbaudienst
Für die Beamten des Wasserbaudienstes tritt bei Anwendung des § 13 an die Stelle des politischen Bezirkes der Bauleitungsbereich; hiebei gilt für die Beamten des Wasserbauhilfsdienstes die dauernd zugewiesene Dienststrecke als Dienstort.
§ 65 RGV · RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
…§ 65. Für die Beamten des Wasserbaudienstes tritt bei Anwendung des § 13 an die Stelle des politischen Bezirkes der Bauleitungsbereich; hiebei gilt für die Beamten…
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