RGV
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK Gemeinsame Bestimmungen
ABSCHNITT VIII Rechnungslegung
§ 50 Bodenschätzung
Für die bei der Bodenschätzung verwendeten Beamten gilt § 64 sinngemäß.
§ 50 RGV · RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
…Bodenschätzung § 50. Für die bei der Bodenschätzung verwendeten Beamten gilt § 64 sinngemäß.…
Rückverweise