RGV
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK Gemeinsame Bestimmungen
ABSCHNITT VIII Rechnungslegung
§ 49 Lehrer
Bei Lehrern, die mehreren Schulen zugewiesen sind, gilt als Dienststelle die Stammschule.
§ 49 RGV · RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
…Lehrer § 49. Bei Lehrern, die mehreren Schulen zugewiesen sind, gilt als Dienststelle die Stammschule.…
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