RGV
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK Gemeinsame Bestimmungen
ABSCHNITT VIII Rechnungslegung
§ 44a
Eine unter Anwendung des § 41 Abs. 4 BDG 1979 durchgeführte Versetzung eines Beamten begründet keinen Anspruch auf Leistungen nach Abschnitt VII des I. Hauptstücks dieses Bundesgesetzes.
Die Bestimmungen des § 41 Abs. 4 BDG 1979 bzw des § 44a RGV schließen (konsequenterweise, weil eben nur auf Versetzungen bezogen) die Gebührlichkeit der Zuteilungsgebühr nach § 22 RGV nicht aus. Die Gebührlichkeit der Zuteilungsgebühr im Hinblick darauf…
Rückverweise