RBG
Gliederung
VI. ABSCHNITT Änderung des Startwohnungsgesetzes
§ 15
§ 15.Das Startwohnungsgesetz, BGBl. Nr. 264/1982, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 483/1984 wird geändert wie folgt:
(Anm.: es folgt der Text der Novellierungsanordnung)
Im Fall einer begünstigten Rückzahlung nach dem RBG 1971 unterliegen Mietgegenstände, für die nicht WGG gilt, trotz der Förderung und allfälliger sonst bestehender mittelbaren Anwendung des MRG bei einer Vermietung nach Rückzahlung nicht…
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