§ 12. Das Wohnbauförderungsgesetz 1984, BGBl. Nr. 482, wird geändert wie folgt:
(Anm.: es folgt der Text der Novellierungsanordnung)
Rückverweise
RBG · Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1987
§ 12 Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1984
…§ 12. Das Wohnbauförderungsgesetz 1984, BGBl. Nr. 482, wird geändert wie folgt: (Anm.: es folgt der Text der Novellierungsanordnung)…
§ 17
…Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen hinsichtlich des § 10, soweit es sich um Gerichtsgebühren handelt, und des § 12 Z 1, 4. der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und – soweit das zu begünstigende Förderungsdarlehen vom Land gegeben worden ist – die Landesregierungen hinsichtlich…