RBG
Gliederung
II. ABSCHNITT Unwirksamkeit von Belastungsverboten und Vorkaufsrechten
§ 11
Die zugunsten des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds im Grundbuch einverleibten Belastungsverbote und Vorkaufsrechte werden unwirksam.
…für den Bundes- Wohn- und Siedlungsfonds einverleibt (TZ 6569/1959). Die entsprechenden Ersichtlichmachungen fanden sich unter BL-NR 21a und b. Unter Berufung auf § 11 RBG 1987 ersuchte die Antragstellerin gemäß § 136 GBG um die Löschung der das Belastungsverbot und das Vorkaufsrecht betreffenden Eintragungen. Das Erstgericht wies dieses Löschungsgesuch ab…
§ 11 RBG 1987 bietet keine Grundlage für die Löschung eines zu Gunsten des Bundesfonds, Wohnfonds und Siedlungsfonds im Grundbuch einverleibten Veräußerungsverbotes; diese Regelung zielte in erster Linie…
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