Gegen die Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung steht dem Prüfungswerber das Recht auf Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu.
Rückverweise
…einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden. Die Beschwerde wird daher abgewiesen. Entscheidungsgründe: I. 1. Das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG), BGBl. Nr. 556/1985 idF BGBl. Nr. 163/1987, enthält folgende Bestimmungen über die Rechtsanwaltsprüfung: "§2. (1) Die Rechtsanwaltsprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Die…
…Worte "und bis spätestens 1. Jänner 1987 in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen worden sind" im Abs3 des ArtVI sowie den Abs4 des ArtVI des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes - RAPG (idgF) als verfassungswidrig aufzuheben. 1.2. Bei den angefochtenen Bestimmungen handelt es sich um eine novellierte Fassung des §2 RAO und Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit…
Gemäß § 8 RAPG steht dem Prüfungswerber gegen die Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung das Recht auf Berufung an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission zu; § 5a RAO ist sinngemäß anzuwenden…
…sind auf Verfahren zur Verweigerung der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte (§5 RAO) vor der OBDK die Vorschriften des AVG anzuwenden. Gemäß §8 RAPG ist gegen die Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung §5a RAO sinngemäß anzuwenden. Gemäß §13 Abs3 AVG ermächtigen Mängel schriftlicher Anbringen die Behörde nicht zur Zurückweisung…