QEG
Gliederung
1. Abschnitt Anerkennung und Aufsicht
§ 3 Gesetzlich anerkannte Qualifizierte Einrichtungen
Die Wirtschaftskammer Österreich und die Bundesarbeitskammer sind Qualifizierte Einrichtungen im Sinn der §§ 1 und 2, der Österreichische Landarbeiterkammertag, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, der Österreichische Gewerkschaftsbund, der Verein für Konsumenteninformation und der Österreichische Seniorenrat sind Qualifizierte Einrichtungen im Sinn des § 2.
§ 619 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
§ 619
…Unterlassung von Verstößen, welche die kollektiven Interessen von Verbrauchern beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen, gegen einen Unternehmer mit Klage gemäß § 5 Abs. 3 Z 1 QEG geltend, so sind die Bestimmungen dieses Titels anzuwenden. (2) Die Qualifizierte Einrichtung hat in einer Klage gemäß Abs. 1 hinreichende Angaben zu den davon…
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