§ 42 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 04. Januar 2010
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§ 42 Sprachliche Gleichbehandlung — PyroTG 2010
Soweit in diesem Gesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
§ 42 PyroTG 2010 · PyroTG 2010 · Pyrotechnikgesetz 2010
§ 42 Sprachliche Gleichbehandlung
…2. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen § 42. Soweit in diesem Gesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise…
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