§ 46 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 15. Juli 2004
Up-to-date
PVG
Gliederung
ABSCHNITT VII Schlussbestimmungen
§ 46 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Bundesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise