§ 42j Weiterführung der Geschäfte anlässlich der mit 1. Mai 2022 erfolgten Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung
In Kraft seit 01. Mai 2022
Up-to-date
Für den Rest der laufenden gesetzlichen Tätigkeitsperiode bleiben die zum 30. April 2022 im Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichteten Personalvertretungsorgane in ihrem jeweiligen bisherigen Wirkungsbereich aufrecht.
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