Eingaben an die Aufsichtsbehörde unterliegen keiner Gebühr.
PVG · Bundes-Personalvertretungsgesetz
§ 41g Eingaben an die Aufsichtsbehörde
…Eingaben an die Aufsichtsbehörde § 41g. Eingaben an die Aufsichtsbehörde unterliegen keiner Gebühr.…
Rückverweise