Die Kanzleigeschäfte der Aufsichtsbehörde sind vom Bundeskanzleramt zu führen.
PVG · Bundes-Personalvertretungsgesetz
§ 41a Kanzleigeschäfte
…Kanzleigeschäfte § 41a. Die Kanzleigeschäfte der Aufsichtsbehörde sind vom Bundeskanzleramt zu führen.…
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