§ 2 Name
In Kraft seit 01. September 1993
Up-to-date
Der Name einer Privatstiftung hat sich von allen im Firmenbuch eingetragenen Privatstiftungen deutlich zu unterscheiden; er darf nicht irreführend sein und muß das Wort „Privatstiftung“ ohne Abkürzung enthalten.
§ 27a SpG · SpG · Sparkassengesetz
§ 27a Formwechselnde Umwandlung in eine Privatstiftung
…abgegebenen Stimmen zustande kommt; 5. der Letztbegünstigte hat dem Personenkreis der Z 3 zu entsprechen; 6. die Privatstiftung kann in ihrem Namen (§ 2 PSG) auch die Bezeichnung „Sparkasse“ oder eine Bezeichnung, in der das Wort „Sparkasse“ enthalten ist, führen; 7. Gründungsprüfer (§ 11 PSG…
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