PSG
Letztbegünstigter ist derjenige, dem ein nach Abwicklung der Privatstiftung verbleibendes Vermögen zukommen soll.
Art. 1 § 6 PSG · PSG · Privatstiftungsgesetz
Art. 1 § 6 Letztbegünstigter
…§ 6. Letztbegünstigter ist derjenige, dem ein nach Abwicklung der Privatstiftung verbleibendes Vermögen zukommen soll.…
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