Eine Privatstiftung kann vom Stifter nur dann widerrufen werden, wenn er sich den Widerruf in der Stiftungserklärung vorbehalten hat. Einem Stifter, der eine juristische Person ist, kann ein Widerruf nicht vorbehalten werden.
…der EO) vor. Nach der Intention des Gesetzgebers solle die Errichtung einer Privatstiftung grundsätzlich ein irreversibler Rechtsakt sein. Das als Ausnahme anzusehende Widerrufsrecht nach § 34 Abs 1 PSG solle nur dem Stifter, der eine natürliche Person sei, als Gestaltungsrecht im ausschließlichen Innenverhältnis zur Privatstiftung zustehen. Die Auffassung des Gerichts zweiter Instanz nehme der…
vom Sachwalter des Stifters erklärt werden und wird mit der gerichtlichen Genehmigung wirksam. 2. In der Stiftungserklärung enthaltene Regelungen über den Widerruf der Privatstiftung (§ 34 PSG) sind wie die korporativen Gesetzesbestimmungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung objektiv auszulegen. Auf die subjektive Parteiabsicht kommt es nicht an.…