(1) Durch die Primärversorgungseinheit ist im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 3 eine breite diagnostische, therapeutische und pflegerische Kompetenz mit (Zusatz-)Kompetenzen insbesondere für
1. die Versorgung von Kindern und Jugendlichen,
2. die Versorgung älterer Personen,
3. die Versorgung von chronisch kranken und multimorbiden Patientinnen und Patienten,
4. die psychosoziale Versorgung,
5. das Arzneimittelmanagement und
6. die Gesundheitsförderung und Prävention
abzudecken.
(2) Abs. 1 gilt für Primärversorgungseinheiten nach § 2 Abs. 2 Z 1 und 2 mit der Maßgabe, dass
1. eine altersgerechte Information und Anleitung der Patientinnen und Patienten sowie eine begleitende Beratung der Personen, die mit der gesetzlichen Vertretung im Bereich der Pflege und Erziehung betraut sind, zu erfolgen hat, und
2. Abs. 1 Z 2 nicht anwendbar ist.
(3) Eine Primärversorgungseinheit hat in ihrer Zusammensetzung jedenfalls folgenden Leistungsumfang zu gewährleisten:
2. Langzeittherapien bei chronischen Erkrankungen.
§ 5 PrimVG · PrimVG · Primärversorgungsgesetz
§ 5 Leistungsumfang der Primärversorgungseinheit
…Versorgung von Kindern und Jugendlichen, 2. die Versorgung älterer Personen, 3. die Versorgung von chronisch kranken und multimorbiden Patientinnen und Patienten, 4. die psychosoziale Versorgung, 5. das Arzneimittelmanagement und 6. die Gesundheitsförderung und Prävention abzudecken. (2) Abs. 1 gilt für Primärversorgungseinheiten nach § 2 Abs. 2 Z …
§ 8 Verträge mit der Primärversorgungseinheit
…selbständigen Ambulatoriums geführt, so bestimmt sich der Inhalt des Primärversorgungsvertrags nach Abs. 4; 3. im Falle eines Netzwerkes nach § 2 Abs. 5 Z 2 a) in der Betriebsform einer dislozierten Gruppenpraxis geführt, so bestimmt sich der Inhalt des Primärversorgungsvertrags nach Abs. 3; für Abs. …
§ 6 Versorgungskonzept
…1) Zur Sicherstellung der in § 4 enthaltenen Anforderungen und des in § 5 enthaltenen Leistungsumfangs hat die Primärversorgungseinheit im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung bzw. im Fall einer Primärversorgungseinheit für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf die…
§ 342c ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 342c Vertragliche Beziehungen zu Primärversorgungseinheiten nach § 8 Abs. 1 Z 1 und 3 des Primärversorgungsgesetzes
…der RSG für die Träger der Krankenversicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz Primärversorgungs-Sonderverträge mit Primärversorgungseinheiten nach § 8 Abs. 3 und 5 des Primärversorgungsgesetzes nach einheitlichen Grundsätzen abgeschlossen werden. Ein solcher Primärversorgungs-Sondervertrag bedarf der Zustimmung des Krankenversicherungsträgers, für den er abgeschlossen wird. Der Primärversorgungs-Sondervertrag hat insbesondere die…
§ 342b Primärversorgungs-Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten betreffend ärztliche Hilfe und dessen Inhalt
…§§ 4 bis 6 des Primärversorgungsgesetzes abgeleitete Mindestleistungsspektrum; 2. die Rechte und Pflichten der Vertragspartner nach § 8 Abs. 3 und 5 des Primärversorgungsgesetzes sowie die Überprüfung der Identität der/des Patientin/Patienten und die rechtmäßige Verwendung der e card; 3. Regelungen über die Grundsätze der Vergütung ( Abs. …
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