(1) Durch die Primärversorgungseinheit ist im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 3 eine breite diagnostische, therapeutische und pflegerische Kompetenz mit (Zusatz-)Kompetenzen insbesondere für
1. die Versorgung von Kindern und Jugendlichen,
2. die Versorgung älterer Personen,
3. die Versorgung von chronisch kranken und multimorbiden Patientinnen und Patienten,
4. die psychosoziale Versorgung,
5. das Arzneimittelmanagement und
6. die Gesundheitsförderung und Prävention
abzudecken.
(2) Abs. 1 gilt für Primärversorgungseinheiten nach § 2 Abs. 2 Z 1 und 2 mit der Maßgabe, dass
1. eine altersgerechte Information und Anleitung der Patientinnen und Patienten sowie eine begleitende Beratung der Personen, die mit der gesetzlichen Vertretung im Bereich der Pflege und Erziehung betraut sind, zu erfolgen hat, und
2. Abs. 1 Z 2 nicht anwendbar ist.
(3) Eine Primärversorgungseinheit hat in ihrer Zusammensetzung jedenfalls folgenden Leistungsumfang zu gewährleisten:
1. abhängig vom Schweregrad der Erkrankung möglichst abschließende Akutbehandlung und
2. Langzeittherapien bei chronischen Erkrankungen.
Rückverweise
PrimVG · Primärversorgungsgesetz
§ 5 Leistungsumfang der Primärversorgungseinheit
…Versorgung von Kindern und Jugendlichen, 2. die Versorgung älterer Personen, 3. die Versorgung von chronisch kranken und multimorbiden Patientinnen und Patienten, 4. die psychosoziale Versorgung, 5. das Arzneimittelmanagement und 6. die Gesundheitsförderung und Prävention abzudecken. (2) Abs. 1 gilt für Primärversorgungseinheiten nach § 2 Abs. 2 Z …
§ 8 Verträge mit der Primärversorgungseinheit
…selbständigen Ambulatoriums geführt, so bestimmt sich der Inhalt des Primärversorgungsvertrags nach Abs. 4; 3. im Falle eines Netzwerkes nach § 2 Abs. 5 Z 2 a) in der Betriebsform einer dislozierten Gruppenpraxis geführt, so bestimmt sich der Inhalt des Primärversorgungsvertrags nach Abs. 3; für Abs. …
§ 6 Versorgungskonzept
…1) Zur Sicherstellung der in § 4 enthaltenen Anforderungen und des in § 5 enthaltenen Leistungsumfangs hat die Primärversorgungseinheit im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung bzw. im Fall einer Primärversorgungseinheit für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf die…