(1) Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, übertragen. Zu diesem Zweck hat er den Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist vor Beginn der Pauschalreise auf einem dauerhaften Datenträger von der Übertragung in Kenntnis zu setzen. Eine Mitteilung darüber spätestens sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise gilt jedenfalls als angemessen.
(2) Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden, der den Vertrag überträgt, die tatsächlichen Kosten der Übertragung mitzuteilen. Diese Kosten dürfen nicht unangemessen sein und dürfen die tatsächlichen Kosten des Reiseveranstalters infolge der Übertragung des Pauschalreisevertrags nicht übersteigen.
(3) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden, der den Vertrag überträgt, einen Beleg über die sich aus der Übertragung des Pauschalreisevertrags ergebenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten auszustellen.
Rückverweise
PRG · Pauschalreisegesetz
§ 6 Inhalt des Pauschalreisevertrags und vor Beginn der Pauschalreise bereitzustellende Unterlagen
…Pauschalreisevertrag seine Unterbringung umfasst, Angaben darüber, wie eine unmittelbare Verbindung zum Minderjährigen oder zu der an seinem Aufenthaltsort für ihn verantwortlichen Person hergestellt werden kann, 7. Informationen zu bestehenden internen Beschwerdeverfahren und zu alternativen Streitbeilegungsverfahren nach der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der…
§ 15 Informationspflichten
…der Richtlinie (EU) 2015/2302 vorgesehenen Anforderungen nicht erfüllt, so gelten, sofern österreichisches Recht anzuwenden ist, die Rechte und Pflichten gemäß den §§ 7 und 10 bis 14 hinsichtlich der in verbundenen Reiseleistungen enthaltenen Reiseleistungen. (4) Die Abs. 1 bis 3 gelten auch für Unternehmer, die nicht in…
§ 19 Strafbestimmungen
…aufnimmt, 5. es unterlässt, dem Reisenden gemäß § 6 Abs. 5 die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, 6. nicht entsprechend § 7 Abs. 2 über die Kosten der Übertragung des Pauschalreisevertrags informiert, 7. es unterlässt, dem Reisenden gemäß § 7 Abs. 3 einen Beleg…