(1) Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2000 wird die Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse, ABl. Nr. L 80 vom 18. März 1998, S. 27, in österreichisches Recht umgesetzt.
(2) Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2022 wird die Richtlinie 2019/2161/EU zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union, ABl. Nr. L 328 vom 18.12.2019 S. 7, in österreichisches Recht umgesetzt.
§ 21 PrAG · PrAG · Preisauszeichnungsgesetz
§ 21 Bezugnahme auf Unionsrecht
…§ 21. (1) Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2000 wird die Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe…
§ 17 Inkrafttreten
…sind auch auf Verträge anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden. Gleichzeitig tritt § 8 außer Kraft. (11) Die §§ 9a, 16, 21 und 22 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 110/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. (12) §…
Rückverweise