(1) Einzelsendungsentgelte des Universaldienstbetreibers für Briefsendungen bis 50 g im Inland sind der Regulierungsbehörde mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Veröffentlichung anzuzeigen.
(2) Die Veröffentlichung ist mit Bescheid binnen zwei Monaten nach Anzeige zu untersagen, wenn die Entgelte für Einzelsendungen nicht den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 bis 3 entsprechen, andernfalls dürfen die Entgelte veröffentlicht werden.
(3) Die Regulierungsbehörde ist berechtigt, Auskünfte über alle Umstände zu verlangen, die für die Untersagung von Einzelsendungsentgelten gemäß Abs. 2 erforderlich sind. Ihre Organe oder die von ihr Beauftragten sind berechtigt, zu diesem Zweck auch in die Geschäftsaufzeichnungen des Universaldienstbetreibers Einsicht zu nehmen. § 49 Abs. 3 gilt sinngemäß.
Rückverweise
PMG · Postmarktgesetz
§ 22 Einzelsendungsentgelte im Universaldienstbereich
(1) Einzelsendungsentgelte des Universaldienstbetreibers für Briefsendungen bis 50 g im Inland sind der Regulierungsbehörde mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Veröffentlichung anzuzeigen. (2) Die Veröffentlichung ist mit Bescheid binnen zwei Monaten nach Anzeige zu untersagen, wenn die …
§ 59 Übergangsbestimmungen
…1) Die gemäß § 10 Postgesetz 1997 genehmigten Entgelte gelten als veröffentlichte Einzelsendungsentgelte gemäß § 22. (Anm.: Abs. 2 ist mit 31.12.2010 außer Kraft getreten.) (3) Der gemäß § 43 einzurichtende Post-Geschäftsstellen-Beirat hat sich innerhalb von zwei…
§ 55 Verwaltungsstrafbestimmungen
…entgegen § 20 Abs. 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht in geeigneter Form veröffentlicht; 5. entgegen § 20 Abs. 3 und § 22 Abs. 3 der Regulierungsbehörde oder dem von ihr Beauftragten nicht Einsicht gewährt; 6. entgegen § 21 Abs. 3 Kriterien für Preisabsprachen der…
Pflanzenschutzmittelgesetz 2011
§ 18 Übergangs- und sonstige Bestimmungen
…1) Die mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes im Pflanzenschutzmittelregister gemäß § 22 PMG 1997 eingetragenen Pflanzenschutzmittel sind zugelassene oder genehmigte Pflanzenschutzmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes. (2) Das Pflanzenschutzmittelregister gemäß § 22 PMG 1997 ist als…