PKG
Gliederung
ABSCHNITT I Pensionskassengesetz
§ 4 Überbetriebliche Pensionskassen
Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt, Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen.
…beitragleistende Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei diesen beschäftigt und Anwartschaftsberechtigte sind, beteiligt sein. Die Satzung der betrieblichen Pensionskasse hat Übertragungsbestimmungen für die Aktien vorzusehen. ..." §4 PKG hat folgenden Wortlaut: "§4. Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt, Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen." Der wesentliche Unterschied zwischen betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen…
…des § 2 Z 1 des Betriebspensionsgesetzes (BPG), BGBl Nr 282/1990, und des § 3 Abs 1 des Pensionskassengesetzes (PKG), BGBl Nr 281/1990, zu erteilen. Zu diesem Zweck kann der Bund einen Kollektivvertrag nach Abs 2 in Verbindung mit § …
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