Rückverweise
§ 772a ASVG ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Gesamtpensionseinkommen einer Person entsprechend dem § 41 Abs. 7 einschließlich der Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Bundesbahn-Pensionsgesetz, BGBl. I Nr. 86/2001, zum Anspruchszeitpunkt 31. August 2022 zu bilden ist.
PG 1965 · Pensionsgesetz 1965
§ 95h Außerordentliche Einmalzahlung
…Außerordentliche Einmalzahlung § 95h. § 772a ASVG ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Gesamtpensionseinkommen einer Person entsprechend dem § 41 Abs. 7 einschließlich der…