(1) Der Wahlausschuß hat die Wahlhandlung zu leiten und das Wahlergebnis festzustellen.
(2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme für die Wahl aller Personalvertretungsorgane. Die Wahl aller Personalvertretungsorgane hat mittels eines einzigen vom Zentralwahlausschuß aufzulegenden einheitlichen Stimmzettels zu erfolgen. Das Wahlrecht ist unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 3 persönlich auszuüben.
(3) Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenzurlaubs, Leistung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit am Wahltag (an den Wahltagen) an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes oder aus anderen wichtigen, ihre Person betreffenden Gründen an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, haben das Recht auf briefliche Stimmabgabe; diese hat im Postweg zu erfolgen.
(4) Umfaßt ein Unternehmen nur einen Betrieb und sind in diesem Betrieb bis zu zwei Vertrauenspersonenausschußmitglieder zu wählen, so ist die Wahl des Vertrauenspersonenausschusses in einem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Für dieses vereinfachte Wahlverfahren gilt § 58 Arbeitsverfassungsgesetz sinngemäß.
Rückverweise
PBVG · Post-Betriebsverfassungsgesetz
§ 29 Durchführung der Wahl
(1) Der Wahlausschuß hat die Wahlhandlung zu leiten und das Wahlergebnis festzustellen. (2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme für die Wahl aller Personalvertretungsorgane. Die Wahl aller Personalvertretungsorgane hat mittels eines einzigen vom Zentralwahlausschuß aufzulegenden einheitlichen Sti…
§ 81 Inkrafttreten
…76 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 601/1996 tritt mit 22. September 1996 in Kraft. (4) § 29 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft. (5) §…
§ 24 Wahlgrundsätze
…der Personalvertretungsorgane werden auf Grund des gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechtes gewählt. Die Wahl hat durch persönliche Stimmabgabe oder in den Fällen des § 29 Abs. 3 durch briefliche Stimmabgabe im Postwege zu erfolgen. (2) Die Wahlen sind nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes durchzuführen. Die Berechnung der auf die…