Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfaßt, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und zentral verwaltet werden, ist ein Zentralausschuß zu bilden.
Rückverweise
PBVWO · Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung
§ 51 Wahl der Personal-, Zentral- und Konzernbehindertenvertrauenspersonen
…Behindertenvertrauenspersonen und den Stellvertretern aus ihrer Mitte jeweils eine Personalbehindertenvertrauensperson und ein Stellvertreter zu wählen. (2) Besteht in einem Unternehmen ein Zentralausschuß nach § 21 PBVG, so sind von den Personalbehindertenvertrauenspersonen und deren Stellvertretern aus ihrer Mitte eine Zentralbehindertenvertrauensperson und ein Stellvertreter zu wählen. Ist in einem Unternehmen oder in einzelnen…
PBVG · Post-Betriebsverfassungsgesetz
§ 54 Organe der Jugendvertretung
…den Wirkungsbereich des Personalausschusses (§ 19), der Zentraljugendvertrauensrat, der Wahlausschuß für die Wahl des Zentraljugendvertrauensrates und die Jugendvertreterversammlung sind für das Unternehmen (§ 21) zu bilden. (4) Jugendliche Arbeitnehmer im Sinne dieses Hauptstückes sind Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Lehrlinge, die das…