§ 9a Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patentes
In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date
Für Verfahren im Sinn des Art. 1 des Anerkennungsprotokolls, BGBl. Nr. 350/1979, ist in Österreich die Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes zuständig.
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