§ 66 — PatG
Rückverweise
Die Senate der Nichtigkeitsabteilung sind von den Vorsitzenden von Fall zu Fall zusammenzusetzen. Dabei ist auf die Belastung und bei den fachtechnischen Mitgliedern auch auf das im Einzelfall in Betracht kommende Fachgebiet Bedacht zu nehmen.
…für das Verfahren zur Erteilung von Patenten entspricht." Demnach sind die Technischen Abteilungen zur Erteilung von Patenten sowie von Schutzzertifikaten berufen (§60 Abs3 lita Patentgesetz 1970 (im Folgenden: PatG)). §60 PatG, BGBl. Nr. 259/1970 idF BGBl. I Nr. 175/1998, beinhaltet Regelungen über die Einrichtungen des Patentamtes sowie über die grundsätzlichen Zuständigkeiten…
…drei Mitgliedern, deren Vorsitzende/r und ein weiteres Mitglied rechtskundige Mitarbeiter des Patentamts sein müssen. Die Senate werden von Fall zu Fall zusammengesetzt (§ 66 PatG). Im Hinblick darauf, dass die Zuständigkeit der Nichtigkeitsabteilung – wie auch die Zusammensetzung des Spruchkörpers – gesetzlich geregelt sind und zumindest in der…