Der Patentinhaber ist berechtigt, die Benützung der Erfindung dritten Personen für das ganze Geltungsgebiet des Patentes oder für einen Teil desselben mit oder ohne Ausschluß anderer Benützungsberechtigter zu überlassen (Lizenz).
Rückverweise
…das ganze Geltungsgebiet des Patents oder für einen Teil davon mit oder ohne Ausschluß anderer Benützungsberechtigter überlassen, ihnen also eine freiwillige Lizenz iS des § 35 PatG eingeräumt, erwerben diese als Lizenzinhaber ein quasidingliches Benützungsrecht, welches nach § 43 Abs 2 PatG dem Vertragspartner ihnen gegenüber bereits mit dem darüber abgeschlossenen Rechtsgeschäft…
…auch an sich patentfähige aber noch nicht zur Patenterteilung angemeldete Erfindungen Gegenstand eines Know-How-Vertrages sein können oder ob dann ein Patentlizenzvertrag gemäß § 35 PatG vorliegt, bedarf hier keiner Klärung. Es kann jedenfalls nicht gesagt werden, dass unter Know-How selbstverständlich nur patentrechtlich geschützte Erfindungen zu verstehen seien und dieser…
…Entscheidung des Patentamts mit den bisherigen Grundsätzen der Rechtsprechung für vereinbar. Da inhaltlich keine anderslautenden gewichtigen Argumente anzuführen sind, wird grundsätzlich darauf verwiesen (§ 35 PatG iVm § 37 Abs 3 MSchG und § 60 Abs 2 AußStrG). Gerade die Art der so bezeichneten Waren begründet/betont die…
…Vertrag am meisten wert ist) zum Vertragspartner werden kann, liegt in der Natur einer Branchenexklusivitätsvereinbarung. Zutreffend verweisen die Beklagten in diesem Zusammenhang auf § 35 PatG, der exklusive Lizenzen an Patenten zulässt. 6.6. Unter diesen Umständen folgt das rechtliche Schicksal der beanstandeten Zugabe jenem des Sponsoringvertrags: Billigt die Rechtsordnung den…
PatG · Patentgesetz 1970
§ 38 Lizenzübertragung
…Lizenzen gemäß den §§ 35 und 36 Abs. 2 bis 5 sowie am jüngeren Patent gemäß § 36 Abs. 1 können ohne Zustimmung des Patentinhabers unter Lebenden…