(1) Auf die Dienstverhältnisse mit parlamentarischen Mitarbeitern im Sinne dieses Bundesgesetzes findet das Angestelltengesetz Anwendung.
(2) Die Befristung eines Dienstvertrages mit einem parlamentarischen Mitarbeiter mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode ist ebenso zulässig wie der mehrmalige Abschluß solcherart befristeter Dienstverträge, wenn sie unmittelbar aufeinanderfolgen.
(3) Scheidet das Mitglied des Nationalrates vor Ende der Gesetzgebungsperiode aus dem Nationalrat aus, so endet das Dienstverhältnis, sofern es nicht bereits zu einem früheren Termin gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst wurde, mit Ablauf der Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Kündigungstermin (§ 5 Z 2), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(4) Abs. 3 kommt nicht zur Anwendung,
1. wenn bzw. solange ein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht, wobei nach den jeweiligen arbeitsrechtlichen Regelungen vorzugehen ist, oder
2. wenn bzw. soweit das Mitglied des Nationalrates den Vergütungsanspruch gemäß § 4 einem anderen Mitglied des Nationalrates übertragen hat.
Rückverweise
ParlMG · Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz
§ 6 Arbeitsrechtliche Bestimmungen
(1) Auf die Dienstverhältnisse mit parlamentarischen Mitarbeitern im Sinne dieses Bundesgesetzes findet das Angestelltengesetz Anwendung. (2) Die Befristung eines Dienstvertrages mit einem parlamentarischen Mitarbeiter mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode ist ebenso zulässig wie der mehrmalige Abs…
§ 3 Vergütungsfähige Aufwendungen
…Beträge. Soweit der Abgeordnete diese Beträge für Leistungen an auf Grund von Dienstverträgen beschäftigte parlamentarische Mitarbeiter verwendet, finden auf diese Zahlungen die §§ 6 und 7 des Art. 17 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, sinngemäß Anwendung. (3b) Der Vergütungsanspruch erhöht sich für den Monat…
§ 14 Vollziehung
…Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Präsident des Nationalrates betraut, soweit sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt. (2) Mit der Vollziehung des § 6 und des § 8 Abs. 4 ist der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betraut. Hinsichtlich der Vollziehung der der Buchhaltungsagentur des Bundes…