§ 16 Evaluierung
In Kraft seit 01. Oktober 2026
Up-to-date
Der Bundesminister für Finanzen hat die Paketsteuer im Jahr 2029 zu evaluieren und dabei auch die Notwendigkeit einer Anpassung der Umsatzgrenze zu prüfen. Der Evaluierungsbericht ist bis 30. April 2029 dem Nationalrat vorzulegen.
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