OTPG
Gliederung
1. Abschnitt Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Gegenstand
Dieses Bundesgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen menschliche Organe zu Transplantationszwecken entnommen und verwendet werden dürfen.
§ 1 OTPG · OTPG · Organtransplantationsgesetz
…§ 1. Dieses Bundesgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen menschliche Organe zu Transplantationszwecken entnommen und verwendet werden dürfen.…
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