ORF-G
Gliederung
1. Abschnitt Einrichtung und öffentlich-rechtlicher Auftrag des Österreichischen Rundfunks
§ 9b Kommerzielles Online-Angebot
Soweit der Österreichische Rundfunk ein Online-Angebot als kommerzielles Angebot (§ 8a) erbringt, ist zur eindeutigen Unterscheidbarkeit von den Online-Angeboten gemäß § 3 Abs. 5 insbesondere für eine ständige Kennzeichnung Sorge zu tragen. Ein solches kommerzielles Online-Angebot darf nicht unter den Marken „Österreichischer Rundfunk“, „ORF“ sowie sonstiger im Bereich der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags geschaffener oder damit verwechselbarer Marken angeboten werden. Kommerzielle Kommunikation in Angeboten nach § 3 Abs. 5 für solche kommerziellen Online-Angebote unterliegt den Bedingungen der §§ 18 und 31c.
§ 9b ORF-G · ORF-G · ORF-Gesetz
§ 9b Kommerzielles Online-Angebot
…§ 9b. Soweit der Österreichische Rundfunk ein Online-Angebot als kommerzielles Angebot ( § 8a ) erbringt, ist zur eindeutigen Unterscheidbarkeit von den Online-Angeboten gemäß § …
§ 21 Aufgaben des Stiftungsrates
…23 Abs. 1 Z 1a); 6b. die Beschlussfassung über die für die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation geltenden Richtlinien insbesondere im Hinblick auf an Minderjährige gerichtete audiovisuelle kommerzielle Kommunikation; 6c. die Beschlussfassung über die von der Geschäftsführung vorgelegten Pläne über den Ausbau des barrierefreien Angebots für hör- und sehbehinderte Menschen; 7…
§ 38 Verwaltungsstrafen
…durchführt; 6. entgegen § 8a kommerzielle Tätigkeiten nicht organisatorisch oder rechnerisch von den Tätigkeiten im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags trennt, Mittel aus dem ORF Beitrag für kommerzielle Tätigkeiten heranzieht oder § 8a Abs. 6 zuwiderhandelt; 7. § 9b zuwiderhandelt; 8. entgegen § 31b keine Auskunft…
§ 2 KOG · KOG · KommAustria-Gesetz
§ 2 Aufgaben und Ziele der KommAustria
…AMD-G ; 7. Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts des ORF-Gesetzes sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk und seine Tochtergesellschaften sowie der Einhaltung der Bestimmungen der § 31 bis 35 Abs. 1 , § 36 Abs…
Rückverweise