NTG
Gliederung
IV. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 37 Vollziehung
Rückverweise
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
§ 37 NTG · NTG · Notariatstarifgesetz
…§ 37. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.…