NTG
Gliederung
I. ABSCHNITT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 11 Aufrundung
Gebührenbeträge sind auf volle 10 Cent aufzurunden.
§ 11 NTG · NTG · Notariatstarifgesetz
…§ 11. Gebührenbeträge sind auf volle 10 Cent aufzurunden.…
§ 16 Ersatzanspruch
…§ 16. (1) Die §§ 8, 9, 11 bis 15 und 17 gelten sinngemäß für den Ersatzanspruch nach § 10. (2) Zur Deckung des voraussichtlichen Ersatzanspruchs nach § 10 kann der…
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