+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Bundesgesetze
Notariatstarifgesetz
§ 11
NTG
§ 11 Aufrundung
In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 11 Aufrundung — NTG
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Gebührenbeträge sind auf volle 10 Cent aufzurunden.
Rückverweise
Rückverweise
Keine Verweise gefunden