BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992I. HAUPTSTÜCK Wahlausschreibung, Einteilung des Bundesgebietes für Zwecke der Wahl, Wahlbehörden2. Abschnitt Wahlbehörden§ 7

§ 7Wirkungskreis der Wahlbehörden und der Wahlleiter

In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date