BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992III. HAUPTSTÜCK Wählbarkeit, Wahlbewerbung2. Abschnitt Wahlbewerbung§ 44

§ 44Unterscheidende Parteibezeichnung und Kurzbezeichnung in den Landeswahlvorschlägen

In Kraft seit 01. Mai 1993
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