BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992II. HAUPTSTÜCK Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten3. Abschnitt Erfassung der Wahlberechtigten§ 37

§ 37 Ort der Ausübung des Wahlrechts

In Kraft seit 01. Mai 1993
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