BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992I. HAUPTSTÜCK Wahlausschreibung, Einteilung des Bundesgebietes für Zwecke der Wahl, Wahlbehörden2. Abschnitt Wahlbehörden§ 14

§ 14Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

In Kraft seit 01. Mai 1993
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