Art. 11 § 12 (Anm.: Zu den §§ 12, 13 und 20, BGBl. Nr. 522/1987)
In Kraft seit 01. August 2013
Up-to-date
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
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